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Registrierung von Unternehmen mit der Teilnahme von Nichtansässigen in der Ukraine 

In Übereinstimmung mit der Verfassung der Ukraine, Ausländer und Staatenlose sich auf dem Territorium der Ukraine aus rechtlichen Gründen aufhalten, die gleichen Rechte und Freiheiten haben und auch die gleichen Pflichten wie die Bürger der Ukraine tragen.

Außerdem, gemäß dem Unternehmensgesetzbuch der Ukraine und Gesetz der Ukraine «Über den rechtlichen Status von Ausländer und Staatenlose» auch festgelegt, dass ausländische Bürger und Staatenlose zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit die gleichen Rechte und die gleichen Pflichten haben wie die Bürger der Ukraine.

Registrierung das ausländischen Unternehmen

richtung eines ausländischen Unternehmens unterliegt dem Gesetz der Ukraine «Über staatliche Registrierung von juristischen Personen und Einzel Unternehmer». Die Gesetzgebung der Ukraine sieht keine Verpflichtungen von ausländischen Gesellschaften Unternehmen zu schaffen in bestimmten Organisations- und Rechtsform. Gemäß Teil 1 von Artikel 117 das Unternehmensgesetzbuch die Einrichtung ein unitarisch Unternehmen sowie Kapitalgesellschaften, ausländische Unternehmen abhängig vom Willen des Gründers und die gesetzlichen Anforderungen über obligatorische Ausrüstung bestimmter Arten von Tätigkeiten in bestimmten Organisations- und Rechtsform.

Wenn der nichtansässiger natürliche Person der Gründer einer juristischen Person in der Ukraine Absicht hat zu werden, in diesem Fall muss er eine Kopie des Reisepasses und eines nichtansässigen Steuerzahler Karte erhalten (das ist eine persönliche Identifikationsnummer an die Steuerbehörden).

Der Registrierungsprozess von nichtansässigem Gründer

Es ist zu beachten, dass, wenn sie nichtansässig sind Gründer der Position des Direktor eines Unternehmens zu halten beabsichtigt es notwendig ist für ihn eine Arbeitserlaubnis in der zuständigen Arbeitsamt zu erhalten.

Nichtansässige Gründer durch die gleichen Stufen der Registrierung das ansässigen Gründer geht. Für eine Unternehmen mit ausländischen Gründer in der Ukraine registrieren, die folgenden Dokumente nötig sind, um zu registrieren:

  • die Kopie des Reisepasses (in Ukrainisch übersetzt und von einem Notar beglaubigt) und Steuerzahler Code in der Ukraine erlangte;
  • der Antrag auf Eintragung einer juristischen Person;
  • das Statutendokument;
  • das Protokoll der Sitzung, in der vereinbart wurde, eine juristische Person zu schaffen.

Wenn der nichtansässigen Gründer ist eine juristische Person die folgenden Dokumente auch benötigt:

  • der Auszug aus dem Register;
  • das Protokoll der Sitzung, in der vereinbart wurde, ein Mitglied der neu geschaffenen juristischen Person zu werden.

Vorbereitungsphase für die Registrierung ist nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen durchgeführt. Registrierung eines Unternehmens durch ausländische Gründer in Stufen besteht aus:

  • der Erhalt einer Identifikationsnummer in Kiew (für natürliche Personen);
  • der Bereitstellung/Eingang eines Dokuments über die Tatsache der Registrierung der Gesellschaft in der Ukraine (für juristische Personen);
  • der Vorbereitung aller statuarisches Dokument;
  • die Bildende der Statut der Unternehmens mit ausländischen Investitionen;
  • der Registrierung der ausländischen Investitionen;
  • der Ablage von Unterlagen für die Registrierung in allen staatlichen Stellen, einschließlich Finanzdienstleistungen , Fonds, usw.;
  • der Abdichtung;
  • der Eröffnung eines Bankkontos.

Die Wahl der organisationsrechtlichen Form

Im Allgemeinen beide Ansässigen und Nichtansässige von Unternehmen bei der Einrichtung wählen solche Organisations-Rechtsform als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), trotz des Fehlens einer begrenzten Auswahl der Organisations-Rechtsform. Diese Form von Unternehmen ist relativ durch die Gesetzgebung der Ukraine geregelt und können alle grundlegenden Ziele der nichtansässigen Gründer lösen (Durchführung von wirtschaftlichen Tätigkeiten auf dem Gebiet der Ukraine durch das kontrollierte Unternehmen oder mit der Beteiligung von Partnern aus der Ukraine, die Möglichkeit Gewinne zu erzielen und der Rückführung von Gewinnen, ein mangelndes Verantwortungsbewusstsein des nichtansässigen Gründer für die Schulden von Unternehmen erstellt, usw.). Zur gleichen Zeit, Gesellschaft mit beschränkter Haftung sieht keine zusätzlichen Formalitäten es mit der Ausgabe von Aktien und schwer Berichterstattung zu tun, als Aktiengesellschaften.

Die Gesetzgebung sieht keine Mindestgesellschaftskapitals für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Aber dabei ist zu beachten, dass, wenn das ausländische nichtansässigen Gründer das genehmigte Kapital der Einleitung Unternehmen in Höhe von nicht weniger als $ 100 000 bilden wird durch Registrierung von ausländische Investitionen hat der ausländischen Bürger das Recht auf eine Daueraufenthaltsgenehmigung in der Ukraine zu erhalten.

Die Ausführung des Haushalts am Aktienkapital von Gesellschaften mit beschränkter Haftung unter Ausbildung mit ausländischem Kapital ist nur möglich, in Fremdwährung der ersten Kategorie (Euro, US-Dollar, usw.). Für die Umsetzung der ukrainischen Landeswährung (das ist UAH) am Aktienkapital, die Menge der Fremdwährung sollte auf ein besonderes Bankkonto des Investors-Gründer übertragen werden, und dann - die Bank anzuweisen, die bezahlt Währung zu verkaufen und dann - der Gewinne als einen Beitrag in UAH in den ausgebildet gesetzlichen Fonds abzählen.
Firmen mit ausländischem Kapital oder ausländischen Gründer und juristische Personen auf dem Territorium der Ukraine sind identisch unterliegen der Besteuerung. Der Ertragsteuersatz für alle juristischen Personen, einschließlich Gesellschaften mit ausländischer Beteiligung beträgt 18% im Jahr 2016.

Der Anwaltskanzlei «Aleksey Pukha and Partners» verfügt über umfangreiche Erfahrung auf dem Markt der juristischen Dienstleistungen im Bereich des Gesellschaftsrecht-, Steuerrecht und führt die Registrierung von Unternehmen mit ausländischem Kapital und mit der Teilnahme von Nichtansässigen.

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